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Philosophie

Bärenherz

Direkte Hilfe, unbürokratisch und schnell.

Mission

Bärenherz - Verein für humanitäre Hilfe - wurde 2021 in der Schweiz mit dem Ziel gegründet, dort zu helfen, wo lebensnotwendige Unterstützung benötigt wird. Wir sind ein unabhängiger Verein, der durch das persönliche und ehrenamtliche Engagement der Mitglieder sowie den Einnahmen aus von uns organisierten Charity Events und Spendengeldern jeweils im Vorfeld definierte Projekte in Sinne der Philosophie des Vereins unterstützt.

Philosophie

Die Grundidee unseres Vereins ist es, da zu helfen, wo Hilfe wirklich gebraucht wird, um Leben zu retten, lebenswerte Bedingungen zu schafen oder in unverschuldeten Notsituationen einen schnellen uns unbürokratischen Beitrag zur Soforthilfe zu leisten.

Die Philosophie unseres Vereins beruht auf drei Grundgedanken:

Hilfe zur Selbsthilfe

So wie in der Vergangenheit bei Project Hope e.V. leisten auch wir in den von uns unterstützen Projekten Hilfe zur Selbsthilfe: Wir wollen nicht einfach materielle Zuwendun gen geben, sondern aktiv die jeweilige Notsituation so verbessern, dass mittel- bis langfristig eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann.

Ehrenamtlich aus Überzeugung

Wir arbeiten ehrenamtlich und aus Überzeugung: Alles was wir bewegen, machen wir mit viel Freunde und Elan in unserer Freizeit, weil wir wissen, dass wir damit einen wertvollen Beitrag für Leben unter lebenswerten Bedingungen leisten können.

Unnötige Kosten vermeiden

Wir wollen unnötige Kosten vermeiden: Unsere administrativen Aufwendungen halten wir auf einem Minimum und finanzieren diese intern durch unsere Mitgliedbeiträge und sonstigen finanziellen Zuwendungen der Mitglieder und Vorstände.

Diese Hilfe erreichen wir im Wesentlichen mit unseren Charity Aktionen. Hier möchten wir in einem spannenden Umfeld gemeinsam Spass haben aber gerade mit dem Wissen über unsere persönliche privilegierte Lebenssituation auch einen Teil an diejenigen weiterreichen, denen es nicht so gut geht. Das ist unser Antrieb und unsere Motivation.

Vorstand

Aktuell setzt sich der Vorstand aus den folgenden Personen zusammen:

  • Rainer Mück, Gründer und Vorstand, Mück Management Partners AG – Präsident
  • Andreas Wenzel, Inhaber und Geschäftsführer, IZMI It’s me – Mehr Freude durch Bewussheit, sowie General Project Manager, Personal Sport Record – Vizepräsident
  • Dr. Andrea Degen, Co-Founder und CEO, Institute for Mental Health, sowie Research & Innovation Manager EUrelations AG – Mitglied
  • Markus T. Schweizer, Senior Partner, EY – Mitglied
  • Tom Luther, Managing Partner 7Cap Investments – Mitglied
Vorstand

Bleiben Sie Informiert!

Wir informieren Sie über unsere laufenden Projekte, wie ihre Spenden vor Ort Gutes tun und senden ihnen Einladungen zu unseren Veranstaltungen.

Statuten des Vereins „Bärenherz – Verein für humanitäre Hilfe“

1. Namen und Sitz Unter dem Namen «Bärenherz – Verein für humanitäre Hilfe» besteht ein Verein für humanitäre Hilfe im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Amden SG. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

2. Zweck Der Verein bezweckt die Unterstützung von Menschen in Not sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Bedürftigen.

Es können einzelne Personen oder auch Institutionen vom Verein unterstützt werden.

Dedizierte Projekte: Nebst dem allgemeinen Vereinszweck gibt es noch dedizierte Projekte, welche mit zweckgebundenen Mitteln finanziert werden. Dazu gehörten unter anderem Projekte des Vereins „Project Hope Germany e.V.“

Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Der Verein kann sich auch an Aktionen und Projekten beteiligen oder solche unterstützen, die durch andere Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung durchgeführt werden.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

3. Mittel Mittelzusicherung: Während der Aufbauphase bis Ende 2021 sichert Rainer Mück dem Verein zu, dass die in 2021 dem Verein zufliessenden Mitteln mindestens CHF 1‘000.- betragen. Das Vereinsvermögen ist nach den Grundsätzen einer sicheren Anlage zu verwalten. Aus dem Vereinsvermögen und dessen Erträgnissen dürfen keine Leistungen erbracht werden, die nicht dem Vereinszweck entsprechen. Ein Rückfall des Vereinsvermögens an die Mitglieder oder an aussenstehende Spender ist ausgeschlossen.

Weitere Mitteleinkünfte werden aus Spenden und Zuwendungen aller Art von Dritten oder Mitgliedern generiert.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

4. Mitgliedschaft Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung das gleiche Stimmrecht.\ Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt

- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person

6. Austritt und Ausschluss Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.

7. Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

8. Die Mitgliederversammlung Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

Traktandierungsanträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens vier Wochen schriftlich an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens acht Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:

a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands

c) Genehmigung der Jahresrechnung

d) Entlastung des Vorstandes

e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes

f) Kenntnisnahme des Jahresbudgets

g) Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogrammes

h) Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte

i) Änderung der Statuten

j) Entscheid

über Ausschlüsse von Mitgliedern

k) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.

Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

9. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, einem Präsidenten und einem weiteren Mitglied.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Er erlässt Reglemente.

Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.

Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.

Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes:

Der Vorstand erstellt das Jahresbudget, stellt die Spendenzuflüsse sicher und entscheidet über die Vergabe der Mittel, welche den Betrag von CHF 1‘000.00 übersteigen. Er tagt mindestens einmal jährlich. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Der Vorstand leitet alljährlich die Vermögensrechnung mit einem Jahresbericht an die Interessenten weiter.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Im Vorstand sind folgende

Ressorts vertreten:

a) Präsidium

b) Vizepräsidium

c) Geschäftsführung Ämterkumulation ist möglich.

Die Geschäftsführung prüft die Unterstützungsgesuche und kann bis zu einem Betrag von CHF 1‘000.00 pro Gesuch selbständig entscheiden. Jährlich erstattet sie dem Vorstand einen Bericht über die Vergabungen und die geplanten Mittelzuflüsse. Sie ist für die ordentliche Buchführung und die allgemeine Administration verantwortlich.

Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

10. Zeichnungsberechtigung Der Vorstand legt die Zeichnungsberechtigung der Vorstandsmitglieder fest.

11. Haftung Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

Der Verein geht ohne Beschlussfassung durch die Mitgliedersammlung unter mit dem Tod Rainer Mücks. Das Vereinsvermögen ist im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.

Ein allfälliger Aktivenüberschuss fällt an eine steuerbefreite Organisation mit Sitz in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt, oder an das Gemeinwesen. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern, Gründern oder dessen Erben oder Drittspendern ist ausgeschlossen.

13. Inkraftreten Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 02.07.2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.